Anwaltssuche - Der beste Weg zum Anwalt

Anwaltssuche – Der beste Weg zum Anwalt

Unverhofft kommt oft – Es gibt viele Situation in denen man einen Anwalt benötigt. Doch hier sei gesagt, dass nicht jeder Rechtsanwalt für jeden Fall geeignet ist. Mit Sicherheit gibt es Anwälte, die sich auf jedem Gebiet auskennen. Doch ist dies auch gleichzeitig der beste Anwalt um für mich für den Fall zu beraten? Auch Rechtsanwälte spezialisieren sich immer auf ein bestimmtes Gebiet. Das hat den Grund, dass die verschiedenen Rechtsgebiete so sehr in die Tiefe gehen, dass sich Anwälte nicht vollständig auf jedes Rechtsgebiet konzentrieren können.
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Laissez-faire, Landessteuer, LVA und LZB richtig verstehen

Laissez-faire: Bezeichnung des wirtschaftlichen Liberalismus. Eine am Prinzip des Laissez-faire orientierte Wirtschaftspolitik wurde im 19.Jh. in Westeuropa betrieben. Diese extreme Form des Liberalismus, auch Manchestertum, bei der der Staanichin die Wirtschafeingreift, sondern lediglich die Rolle eines Beobachters einnimm(»Nachtwächterstaat«) und alles dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte überlässt, bewirkte zwar einerseits eine schnelle wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung, führte aber andererseits auch zu Wirtschaftskrisen und zur Ausbeutung und
Verelendung der Arbeiter.

Landessteuer: Steuer, die den Bundesländern zusteht, z.B. Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Biersteuer. Im weiteren Sinn werden zu den L. auch deren Anteile an den Gemeinschafts-steuern (z.B. Einkommen- und Umsatzsteuer) gezählt. (more…)

Ladenschlussgesetz, Lageberichund Lager – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Ladenschlussgesetz: zum Schutz der Arbeitnehmer im Einzelhandel erlassenes Bundesgesetz vom 28.11. 1956 (zuletzam 2.6. 2003 geändert), das den Zeitpunkregelt, zu dem Verkaufsstellen schließen. Danach müssen Ladengeschäfte und Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen ganztägig, montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr sowie an einem werktäglichen 24.12. bis 6 Uhr und ab 14 Uhr geschlossen bleiben. Sonderregelungen gibes für Läden midem Vertrieb von Backwaren, Milch, Früchten, Blumen und Zeitungen, für Apotheken, Tankstellen, Warenautomaten, für Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Flug- und Fährhäfen sowie für Geschäfte in ländlichen Gebieten, in Kur- und Erholungsorten. In Letzteren dürfen bestimmte Waren an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr verkaufwerden. Mehrere Versuche auf Landesebene, v.a. in den neuen Bundesländern, die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen zu verlängern, scheiterten bislang am Widerstand der Gewerkschaften. Die mider (more…)

Kündigungsarten und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kündigungsarten: Bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung endedas Arbeitsverhältnis nach einer vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Frist. Die gesetzliche Kündigungsfrisbeträgfür Angestellte wie für Arbeiter einen Monat. Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung wird ein Arbeitsverhältnis i. d. R. misofortiger Wirkung beendet. Die fristlose Kündigung isunter zwei Bedingungen zulässig: bei schwer wiegenden personen-oderverhaltensbedingten Gründen, z.B. wenn der Mitarbeiter eine Schlägerei anzetteloder einen schweren Diebstahl von Firmeneigentum begeht. Der schwer wiegende Grund isvor dem Arbeitsgerichnachweisbar darzustellen. Sonsisdie Kündigung unwirksam. Wenn langjährig Beschäftigte wegen Krankheinur noch eingeschränkarbeiten können, darf der Arbeitgeber nur in ganz seltenen Ausnahmefällen eine außerordentliche Kündigung aussprechen. In der Regel muss er die Mitarbeiter weiter beschäftigen und ihnen Arbeiten zuweisen, die sie bewältigen können. Kündigungsfrist: der Zeitraum, der mindestens zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen muss. (more…)

Landwirtschaft und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Landwirtschaft: die wirtschaftliche Nutzung des Bodens zur Erzeugung von pflanzlichen (Ackerbau) und tierischen Produkten (Viehwirtschaft). Nach der Einteilung in Wirtschaftssektoren gehördie L. zur Urproduktion (primärer Sektor) Im weiteren Sinn gehören zur L. auch Forstwirtschaft, Gartenbau einschließlich Zierpflanzen- und Gemüsebau, Weinbau, Obstbau sowie weitere Bereiche wie Fischerei, Jagd und die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe (z.B. Molkereien, Mühlen, Kellereien). Bis ins 19.Jh. war die L. der eindeutig dominierende Teil der deutschen Volkswirtschaft. Bis heute sank diese Quote infolge der Produktionserhöhung und zunehmender internationaler Arbeitsteilung stetig zugunsten des sekundären (Waren produzierendes Gewerbe) und tertiären Sektors (Dienstleistungen). In den meisten Entwicklungsländern isdie L. heute noch der wichtigste Wirtschaftsbereich.

Mizunehmender Intensitäder Wirtschaftsweise sinkdie Fläche, die für die Ernährung eines Menschen nötig ist: In der (more…)

Lagerhalter, Lagerkosten und Lagerzins – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Lagerhalter: ein kaufmännisches Unternehmen, das die gewerbsmäßige Aufbewahrung von Gütern betreibt. Häufig sind solche Unternehmen auch als Spediteur und Frachtführer tätig. Der L. bestätigden Empfang der Güter durch einen Lagerempfangsschein oder einen Lagerschein. Nur der Lagerschein isein Warenwertpapier und kann verpfändeoder an Stelle des Gutes beim Verkauf übergeben werden. Er kann auf den Inhaber, einen bestimmten Namen (T Rektapapier) oder an Order lauten (Orderlagerschein).

Lagerkosten: mider Lagerhaltung verbundene Kosten. Als Bestandteil der Materialgemeinkosten beeinflussen sie die optimale Bestellmenge. Sie setzen sich zusammen aus: 1. den Kosten aus Lagerraum und Lagerbeständen: Abschreibung und Instandhaltung der Lagerräume, Nebenkosten wie Heizung, Verzinsung des in den Lagerbeständen gebundenen Kapitals (Lagerzins), Versicherungen des Lagerbestands, Ansatz kalkulatorischer (more…)

Kundenorientierung und Kündigung eines Mietvertrags und ihre Bedeutung

Kündigung eines Mietvertrags
Kundenorientierung: im Marketing die deutliche Ausrichtung der Tätigkeian den Kundenwünschen, speziell der Kundenservice. Kundenservice (Kundendienst): solche Dienstleistungen, die im Produktbereich zu erbringen sind, wie Produktberatung, Produktinformation, Ersatzteilservice, Installation von Geräten, Wartungsdienst, Gebrauchsanleitung. Dienstleistungen am Kunden direkkönnen sein Finanzierungshilfen, Unterstützung im Auslandsgeschäft, Kundenbesuch und Schulung des Verkaufspersonals. Kündigung: eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vertragspartner, die das Ziel hat, ein meisauf längere Zeiangelegtes Rechtsverhältnis zu beenden. Die K. isim Rechtsleben von Vertragsarzu Vertragsarsehr unterschiedlich ausgestaltet. Bei allen Verträgen gibes u.a. bestimmte Kündigungsfristen und Modalitäten, die festlegen, wie die K. ausgesprochen werden muss. (more…)

Kurspflege, Kurszettel, Kurszusatz und Kurzlebige Wirtschaftsgüter

Kurspflege (Kursstützung): der gezielte Aufkauf (Stützungskauf) an den Börslichen, z.T. auch außerbörslichen Rohstoff-, Effekten- und Devisenmärkten, um Kursrückgänge zu verhindern bzw. abzumildern.

Kurszettel (Kursblatt, Kursbericht): die Liste der Kurse, die von den amtlichen Börsenbehörden (im Amtlichen Kursblatt) herausgegeben wird. Der K. wird in Börsen- oder Tageszeitungen veröffentlicht.

Kurszusatz: ergänzende Angaben hinter den Kursveröffentlichungen in Kurszetteln oder Tageszeitungen. Kurzarbeit: die Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, z.B. wegen Arbeitsmangels. Wenn der dem Arbeits-verhältnis zugrunde liegende Arbeits- bzw. (more…)

Kündigung von Arbeitsverhältnissen und was das bedeute- Wirtschaftsbegriffe Liste

Kündigung von Arbeitsverhältnissen: Seidem 1.5. 2000 isdie Schriftform vorgeschrieben (§ 623 BGB). Die K. kann vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehen, der Vertragspartner muss mider K. nicheinverstanden sein und er muss ihr damiauch nichzustimmen.

Für die Zustellung der schriftlichen K. gibes mehrere Möglichkeiten: 1. Die K. wird dem Mitarbeiter im Betrieb ausgehändigund er bestätigden Empfang; 2. ein Bote, der den Inhalkennt, händigdas Kündigungsschreiben aus, auch hier iseine schriftliche Bestätigung des Empfangs anzustreben; 3. die K. erfolgdurch einen Brief; dieser gilals zugegangen an dem Zeitpunkt, an dem üblicherweise mider Leerung des Hausbriefkastens durch den (more…)

Kreditwesengesetz und Krise und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kreditwesengesetz, Abk. KWG: die Rechtsgrundlage für das Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Die wichtigsten Regelungen sind: 1. staatliche Aufsichfür die Kreditunternehmen, ausgehend von der Bundesanstalfür Finanzdienstleistungsaufsich(BaFin) in Zusammenarbeimider Deutschen Bundesbank; 2. von Kreditinstituten wird ein angemessenes haftendes Eigenkapital und eine jederzeiausreichende Liquiditä(Zahlungsbereitschaft) verlangt; 3. Anzeigepflichfür Großkredite an einen Kreditnehmer an die T Evidenzzentrale bei der Deutschen Bundesbank. Kredite an Mitglieder der Organe des Kreditinstituts sind der Bundesanstalmitzuteilen; 4. Prüfungspflichfür Jahresabschluss und die Depots der Kreditinstitute. Bei Verstößen gegen das KWG kann die Bundesanstalim Extremfall die Schließung des Kreditinstituts anordnen. (more…)