Kurspflege, Kurszettel, Kurszusatz und Kurzlebige Wirtschaftsgüter

Kurspflege (Kursstützung): der gezielte Aufkauf (Stützungskauf) an den Börslichen, z.T. auch außerbörslichen Rohstoff-, Effekten- und Devisenmärkten, um Kursrückgänge zu verhindern bzw. abzumildern.

Kurszettel (Kursblatt, Kursbericht): die Liste der Kurse, die von den amtlichen Börsenbehörden (im Amtlichen Kursblatt) herausgegeben wird. Der K. wird in Börsen- oder Tageszeitungen veröffentlicht.

Kurszusatz: ergänzende Angaben hinter den Kursveröffentlichungen in Kurszetteln oder Tageszeitungen. Kurzarbeit: die Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, z.B. wegen Arbeitsmangels. Wenn der dem Arbeits-verhältnis zugrunde liegende Arbeits- bzw. Tarifvertrag keine entsprechende Regelung enthält, haein Arbeitnehmer bei K. Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt. Um die in diesem Fall drohenden Kündigungen zu vermeiden, isdie gesetzliche Möglichkeider Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld eingeführworden.

Voraussetzungen dafür sind 1. die Anzeige der K. beim Arbeitsamt; 2. die K. muss auf einem unvermeidbaren vorübergehenden Arbeitsmangel beruhen; die Arbeitszeimuss um mindestens ein Sechstel der sonsüblichen Arbeitszeigekürz worden sein. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitsamgezahlt. Es beträgt für Arbeitnehmer mit Kindern 67% ihres letzten Nettoverdienstes, ohne Kinder 60 %.

kurzfristige Erfolgsrechnung: alle Formen von Erfolgsrechnungen, die den Erfolg für kürzere Perioden als ein Jahr ermitteln. Die k. E. ishäufig identisch mider Kostenträgerzeitrechnung (Kostenrechnung).

Kurzlebige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr erstreckt.