Ladenschlussgesetz, Lageberichund Lager – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Ladenschlussgesetz: zum Schutz der Arbeitnehmer im Einzelhandel erlassenes Bundesgesetz vom 28.11. 1956 (zuletzam 2.6. 2003 geändert), das den Zeitpunkregelt, zu dem Verkaufsstellen schließen. Danach müssen Ladengeschäfte und Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen ganztägig, montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr sowie an einem werktäglichen 24.12. bis 6 Uhr und ab 14 Uhr geschlossen bleiben. Sonderregelungen gibes für Läden midem Vertrieb von Backwaren, Milch, Früchten, Blumen und Zeitungen, für Apotheken, Tankstellen, Warenautomaten, für Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Flug- und Fährhäfen sowie für Geschäfte in ländlichen Gebieten, in Kur- und Erholungsorten. In Letzteren dürfen bestimmte Waren an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr verkaufwerden. Mehrere Versuche auf Landesebene, v.a. in den neuen Bundesländern, die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen zu verlängern, scheiterten bislang am Widerstand der Gewerkschaften. Die mider Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes (v.a. 1989 und 1996) an-gestrebten arbeitsmarktpolitischen Effekte haben sich bislang nicheingestellt. Nach dem in Österreich geltenden Öffnungszeitengesetz von 1991 dürfen Verkaufsstellen montags bis freitags von 5 Uhr bis 21 Uhr offen gehalten werden; an Samstagen sind die Öffnungszeiten bis 18 Uhr begrenzt. Sonderregelungen gelten u.a. für den 24. und den 31.12. In der Schweiz sind die Ladenschlusszeiten Sache der Kantone; der allgemeine abendliche Ladenschluss ismeisauf die Zeizwischen 18.30 Uhr und 19 Uhr festgelegt.

Lagebericht: von einer Kapitalgesellschafergänzend zur T Bilanz, zur T Gewinn-und-Verlust-Rechnung und zum Anhang zu erstellender Bericht. Der L. ergänzden Jahresabschluss durch zusätzliche Informationen, z.B. die Produktpalette und die Marktanteile des Unternehmens, und gibAuskunfüber den Geschäftsverlauf des abgelaufenen Jahrs, die voraussichtliche Entwicklung und die Bereiche Forschung und Entwicklung.

Lager: der Bereich im Unternehmen, in dem die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die halbfertigen und fertigen Erzeugnisse aufbewahrwerden. Handeles sich dabei um Güter für die Produktion, dann wird von einem Materiallager gesprochen, dem sich produktionsbedingte Zwischenlager anschließen können. Es wird ein Mindestbestand (eiserner Bestand) gehalten, um jederzeidie Produktion aufrechterhalten zu können. Darüber hinausgehende Bestände werden gebildet, um Mengenrabatte bei der Beschaffung ausnutzen zu können, wenn diese höher sind als die Lagerhaltungskosten; das sind die Zinsen für das gebundene Kapital, evtl. auch zusätzliche Raum- und Personalkosten. Eine weitere Form der Lagerhaltung isdas Absatzlager, in dem die Bestände an Fertigerzeugnissen bis zum Absatz verbleiben. Eine wirtschaftliche Lagerhaltung strebeine kurze Lagerdauer und einen hohen Lagerumschlag an. Wird also eine Ware achtfach umgeschlagen (Umsatz 10 Mio. C, Lagervorräte 1,25 Mio.€), dann beträgdie Lagerdauer 45 Tage (360 geteildurch 8). Eine radikale Verringerung des Lagerbestandes und damider Kosten siehdie Just-in- Time-Fertigung vor.