Laissez-faire, Landessteuer, LVA und LZB richtig verstehen

Laissez-faire: Bezeichnung des wirtschaftlichen Liberalismus. Eine am Prinzip des Laissez-faire orientierte Wirtschaftspolitik wurde im 19.Jh. in Westeuropa betrieben. Diese extreme Form des Liberalismus, auch Manchestertum, bei der der Staanichin die Wirtschafeingreift, sondern lediglich die Rolle eines Beobachters einnimm(»Nachtwächterstaat«) und alles dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte überlässt, bewirkte zwar einerseits eine schnelle wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung, führte aber andererseits auch zu Wirtschaftskrisen und zur Ausbeutung und
Verelendung der Arbeiter.

Landessteuer: Steuer, die den Bundesländern zusteht, z.B. Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Biersteuer. Im weiteren Sinn werden zu den L. auch deren Anteile an den Gemeinschafts-steuern (z.B. Einkommen- und Umsatzsteuer) gezählt.

Landesversicherungsanstalt, LVA: auf Landes- oder Gebietsebene errichtete Körperschafdes öffentlichen Rechts miSelbstverwaltung, die Trägerin der Arbeiterrentenversicherung
(1 Rentenversicherung) ist. Die L. nehmen auch die Gemeinschaftsaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wahr. Derzeigibes 21 LVA.

Landeszentralbanken, LZB: die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Bundesländern. In der Bundesrepublik bestehen neun LZB, die die Geschäftsbanken vor OrmiBargeld versorgen und den Zahlungsverkehr abwickeln.