Lagerhalter, Lagerkosten und Lagerzins – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Lagerhalter: ein kaufmännisches Unternehmen, das die gewerbsmäßige Aufbewahrung von Gütern betreibt. Häufig sind solche Unternehmen auch als Spediteur und Frachtführer tätig. Der L. bestätigden Empfang der Güter durch einen Lagerempfangsschein oder einen Lagerschein. Nur der Lagerschein isein Warenwertpapier und kann verpfändeoder an Stelle des Gutes beim Verkauf übergeben werden. Er kann auf den Inhaber, einen bestimmten Namen (T Rektapapier) oder an Order lauten (Orderlagerschein).

Lagerkosten: mider Lagerhaltung verbundene Kosten. Als Bestandteil der Materialgemeinkosten beeinflussen sie die optimale Bestellmenge. Sie setzen sich zusammen aus: 1. den Kosten aus Lagerraum und Lagerbeständen: Abschreibung und Instandhaltung der Lagerräume, Nebenkosten wie Heizung, Verzinsung des in den Lagerbeständen gebundenen Kapitals (Lagerzins), Versicherungen des Lagerbestands, Ansatz kalkulatorischer Wagnisse für Schwund, Verderb, Diebstahl, Nachfrageänderungen; 2. am Lagerguselbsanfallende Lagerkosten: Kosten für Ein-, Aus- und Umlagern, für Probeentnahmen zur Qualitätskontrolle, für Wiegen, Zählen, Auszeichnen u.a.; 3. Kosten der Lagerverwaltung: u.a. Personalkosten für Lagerverwalter, Büromaterial.

Lagerzins: zu den kalkulatorischen Kosten gehörender Zins für das in den Lagervorräten gebundene Kapital. Der L. dienzur Kontrolle der Rentabilitäder Lagerung. Der Lagerzinssatz errechnesich aus der durchschnittlichen Lagerdauer (z.B. 90 Tage) mal landesüblichem Zinsfuß (z.B. 8%) geteildurch das Zinsjahr (360 Tage):

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