Kreditwesengesetz und Krise und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kreditwesengesetz, Abk. KWG: die Rechtsgrundlage für das Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Die wichtigsten Regelungen sind: 1. staatliche Aufsichfür die Kreditunternehmen, ausgehend von der Bundesanstalfür Finanzdienstleistungsaufsich(BaFin) in Zusammenarbeimider Deutschen Bundesbank; 2. von Kreditinstituten wird ein angemessenes haftendes Eigenkapital und eine jederzeiausreichende Liquiditä(Zahlungsbereitschaft) verlangt; 3. Anzeigepflichfür Großkredite an einen Kreditnehmer an die T Evidenzzentrale bei der Deutschen Bundesbank. Kredite an Mitglieder der Organe des Kreditinstituts sind der Bundesanstalmitzuteilen; 4. Prüfungspflichfür Jahresabschluss und die Depots der Kreditinstitute. Bei Verstößen gegen das KWG kann die Bundesanstalim Extremfall die Schließung des Kreditinstituts anordnen. Kreditwürdigkei(Bonität): Mider Analyse der K. eines Kreditnehmers, der Kreditwürdigkeitsprüfung, will das Kreditinstitufeststellen, ob die persönlichen Eigenschaften des Antragstellers einen störungsfreien Kreditablauf gewährleisten. Es werden bestimmte Anforderungen an die persönliche Integritäund die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers gestellt. Persönliche K. isgegeben, wenn derjenige, der für sich selbsoder z.B. für sein Unternehmen Krediin Anspruch nimmt, aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen und fachlichen Qualifikation bzw. seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient.

Außerdem wird geprüft, ob sich die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers so darstellt, dass die Bank im Fall einer nichvertragsmäßigen Bedienung des Kredits ihre Ansprüche durch die Verwertung von Kreditsicherheiten befriedigen kann (materielle K.). Von Kreditnehmern, denen Kredite von insgesammehr als 2 50 000 € gewährwerden, müssen sich die Kreditinstitute aufgrund der Vorschrifdes Kreditwesengesetzes die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Einsichtnahme vertraulicher Unterlagen oder die Vorlage z.B. eines Jahresabschlusses, offen legen lassen. Kreislaufwirtschaft: die Organisation des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses in der Form geschlossener Kreisläufe. Ziele der K. sind ein sparsamer Umgang miden knappen Rohstoffen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1996 soll der Verbrauch der Rohstoffvorräte durch möglichsabfallarme Produktionsverfahren und Erzeugnisse reduzierwerden. Die Hersteller haben danach z.B. dafür zu sorgen, dass bei der Produktion möglichswenige Abfälle entstehen und dass die Erzeugnisse nach dem Gebrauch umweltverträglich entsorgwerden können oder wieder verwertbar sind.

Krise: zum einen die Konjunkturphase der Depression (Konjunktur), zum anderen auch Bezeichnung einer lang andauernden Störung der wirtschaftlichen Entwicklung. Solche Wirtschaftskrisen können auf einzelne Wirtschaftsbereiche beschränkbleiben, eine nationale Wirtschaferfassen in Form von Agrar-, Struktur-, Wachstums- und Währungs-krisen, aber auch Weltregionen oder die gesamte Weltwirtschafbetreffen wie die T Weltwirtschaftskrise. Kundenkarte: wird von Kreditinstituten herausgegeben, um es dem Kunden zu ermöglichen, an Geldausgabeautomaten Bargeld abzuheben und Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker zu beziehen. Die K. iskeine ec-Karte, da sie nur an den Geräten der ausgebenden Bank funktioniert.