Kreditlimit, Kreditlinie, Kreditor und Kreditplafond und ihre Bedeutung

Kreditlimit (Kreditlinie): der Betrag, bis zu dessen Höhe ein Kredivon einem Kunden in Anspruch genommen werden kann. Bei T Kontokorrentkrediten wird eine Höchstgrenze der Inanspruchnahme vereinbart. Diesen Kreditrahmen kann der Kreditnehmer je nach Bedarf voll, nur z.T. oder gar nichausschöpfen.

Kreditor: Kurzbezeichnung für den Gläubiger eines Unternehmens. K. sind in der Buchführung Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten aus Warenlieferungen und Leistungen. – Gegenteil: Debitor.

Kreditplafond: gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze, bis zu der einem öffentlichen Schuldner, also Bund, Ländern und Gemeinden, Kredite gewährwerden dürfen. Kreditsicherheit: eine Kreditsicherung kann darin bestehen, dass wie z.B. bei der Bürgschafneben dem Kreditnehmer kreditwürdige Personen für den Kredihaften (Personalsicherheit) oder dass dem Kreditgeber Verwertungsrechte an im Eigentum des Kreditnehmers befindlichen Sachwerten eingeräumwerden (Realsicherheit). Danach übernimmder Bürge in der Bürgschaftserklärung gegenüber dem Gläubiger eines Dritten die Verpflichtung, für die Erfüllung der Verbindlichkeides Dritten einzustehen.

Als bankmäßige Sicherheiten werden von Kreditinstituten nur Vermögenswerte des Kreditnehmers akzeptiert, die folgende Eigenschaften aufweisen: Sie müssen einfach bewertbar und wertbeständig sein, sodass sie bei Bedarf jederzeimöglichsohne Abschlag liquidierwerden können, und sie sollten schnell und leichverwertbar sein. Insbesondere folgende Sachwerte können in Kreditverhandlungen als Sicherheiten präsentierwerden: Immobilien, technische Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, börsengehandelte Wertpapiere, Lebensversicherungen und Edelmetalle. Kreditversicherung: Oberbegriff für Warenkredit-, Teilzahlungskredit-, Aus-fuhrkredit-, Vertrauensschaden- und Bürgschaftsversicherung. Kreditvertrag: ein Vertrag zwischen Kreditgeber (meiseiner Bank) und Kreditnehmer zur Überlassung von Geld auf Zeigegen Zahlung von Zinsen und evtl. Gebühren. Der Verbraucher sollte vor Abschluss eines Vertrags die Bedingungen der einzelnen Banken vergleichen, Vorsichwalten lassen bei privaten Kreditvermittlern, den effektiven Zinssatz und mögliche sonstige Kosten gegenüberstellen und u.U. das Rechzum Widerruf innerhalb von zwei Wochen nutzen.