Kündigungsgr und und Kündigungsschutz und was das bedeute- Wirtschaftsbegriffe Liste

Kündigungsgrund: Das Kündigungsschutzgesetz siehfolgende drei Kategorien von K. vor: 1. Personenbedingte Gründe, z.B. fehlende körperliche oder geistige Eignung für diese Stelle. Auch Krankheikann dazu gehören, allerdings gelten dafür strenge Bedingungen; 2. verhaltensbedingte Gründe, z.B. Tätlichkeit, Diebstahl, Störung des Betriebsfriedens, schlechte Arbeitserfüllung, alkoholbedingtes Fehlverhalten, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften. Diese Gründe verlangen eine vorherige Abmahnung, die aber erfolglos geblieben ist; 3. betriebsbedingte Gründe, z.B. schlechte Auftragslage, Rationalisierungsmaßnahmen.

Neben den genannten drei Kategorien muss die Kündigung sozial gerechtfertigsein, d.h., 1. dem Arbeitnehmer muss ersein anderer Arbeitsplatz (falls vorhanden) im Betrieb angeboten werden (Änderungskündigung); 2. soziale Aspekte müssen berücksichtigwerden, d.h. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Familienstand. Gibes im Betrieb einen Betriebsrat, so isdieser nach dem Betriebsverfassungsgesetz vor jeder Kündigung anzuhören.

Kündigungsschutz: Das Kündigungs-schutzgesetz (KSchG) soll Arbeitnehmer vor Entlassungen ohne sachlichen Grund schützen. Der allgemeine gesetzliche K. bestehfür Arbeitnehmer in einem Betrieb mimehr als fünf Beschäftigten, wobei Auszubildende nichund Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigwerden. Das Arbeitsverhältnis muss allerdings seimindestens sechs Monaten bestehen. Seidem 1.1.2004 gildas KSchG in Betrieben mizehn oder weniger Arbeitnehmern nichfür neu eingestellte Arbeitnehmer. Nach dem KSchG darf nichentlassen werden, wenn dies sozial ungerechtfertigist. Die Kündigung gilals sozial ungerechtfertigt, wenn sie nichdurch Gründe bedingist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin liegen, oder aber wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vom Arbeitgeber geltend gemachwerden können. Eine Kündigung isaußerdem unwirksam, wenn es in dem Betrieb einen Betriebsragibund dieser vor der Kündigung nichangehörwurde. Hälder Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsraeinlegen. Auch bestehdie Möglichkeit, gegen eine Kündigung im Sinn der obigen Punkte eine Klage beim T Arbeitsgericheinzureichen (Kündigungsschutzklage), die innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen muss. Während eines Kündigungsstreits hader gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum endgültigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses. Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer seidem 1.1.2004 zwischen der Kündigungsschutzklage und einer Ab-findung in Höhe eines halben Monats-verdienstes je Beschäftigungsjahr wählen. Somistehbeiden Seiten eine außergerichtliche Regelung offen.

MiAusnahme der außerordentlichen Kündigung gelten folgende Richtlinien beim K.: 1. Betriebsraund Jugendvertreter, auch Mitglieder des Wahlvorstands genießen einen erweiterten K.; werdenden Müttern darf während der Schwangerschaft, Müttern vier Monate nach der Geburnichgekündigwerden (Mutterschutz); 3. schwer behinderten Arbeitnehmern mimindestens 50% Erwerbsunfähigkeidarf nur miZustimmung der Hauptfürsorgestelle beim Versorgungsamgekündigwerden (Schwerbehinderte); 4. Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden muss während ihrer Dienstzeiund zwei Monate danach der Arbeitsplatz erhalten bleiben (Arbeitsplatzschutz); 5. Eltern darf während der Inanspruchnahme der Elternzeinichgekündigwerden (Bundeserziehungsgeldgesetz).